deutsche esperanto-jugend — Germana Esperanto-Junularo

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Regelungen über Fahrtkostenzuschüsse

Seit Anfang 2005 gibt es drei Dokumente über Fahrtkostenzuschüsse, welche die drei vorkommenden Fälle regeln. Mehr Infos dazu.

Treffen im Ausland

Beschlossen durch schriftliche Abstimmung des Vorstandes, 12.03.2010. (zuletzt angepasst am 30.06.2010.)

Die Deutsche Esperanto-Jugend bezuschusst Fahrtkosten ihrer ordentlichen Mitglieder (Kategorien A,B,F,S,P) zu großen Esperanto-Treffen im Ausland.

Dafür gelten folgende Richtlinien:

(1)
Informationen zu Treffen, welche bezuschusst werden, finden sich hier.
(2)
Nachweise zu den Fahrtkosten (Fahrkarten, Flugtickets etc.) sind nach Ende des Treffens bei dem Kassierer der DEJ einzureichen. Dazu ist nach Möglichkeit das auf unserer Webseite erhältliche Formular zu verwenden.
(3)
Der Zuschuss wird nach dem Einreichen der Nachweise ausgezahlt.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch schon vor dem Treffen ausgezahlt werden - darüber entscheidet der Kassierer.

(Die Daten in (1) sollten jedes Jahr angepasst werden – falls du das hier liest, es ist schon Februar oder später und es sind noch die Daten vom letzten Jahr, erinnere bitte den Vorstand daran per Mail an gej.fe (at) esperanto.de. Danke.)

Treffen im Inland

Beschlossen durch schriftliche Abstimmung des Vorstands am 23.1.2005.

  1. Fahrtkostenzuschüsse zu Inlandstreffen werden für bestimmte Veranstaltungen gezahlt, die vom Bundesvorstand festgelegt werden.
  2. Fahrtkostenzuschüsse erhalten nur Mitglieder und Funktionäre der Deutschen Esperanto-Jugend. Der Beitritt ist noch während der Veranstaltung möglich. An- und Abreise werden als getrennte Fahrten behandelt.
  3. Es können Fahrtkostenzuschüsse auch an ausländische Teilnehmer im Alter von 14 bis 26 Jahren gezahlt werden.
  4. Deutsche und Ausländer werden in der Regel gleich bezuschusst.
  5. Fahrtkostenzuschüsse werden nur an diejenigen Teilnehmer ausgezahlt, die den vollen Teilnahmebeitrag gezahlt haben bzw. die gesamte Dauer der Veranstaltung teilgenommen haben.
  6. Der Vorstand kann (im Voraus) absolute Obergrenzen festlegen.
  7. Bei Bahnfahrten werden maximal 50 % des niedrigstmöglichen Normalpreises 2. Klasse (grundsätzlich ohne Reservierungskosten) erstattet.
  8. Bei Autofahrten werden pro gefahrenem Kilometer 0,10 € zurückerstattet. Jede weitere Person erhöht die Kilometerpauschale um weitere 0,01 €.
  9. Es können auch andere Verkehrsmittel benutzt werden. Erstattet wird höchstens der unter 7. genannte Betrag.
  10. Die Fahrtkosten sind in allen Fällen nachzuweisen und werden höchstens bis zu dem nachgewiesenen Betrag erstattet.
  11. Der Bundesvorstand kann Ausnahmen von dieser Regelung beschließen.

Dienstreisen

Beschlossen durch schriftliche Abstimmung des Vorstands am 23.1.2005, geändert auf der Vorstandssitzung in Herzberg am 15.10.2005, zuletzt geändert durch schriftliche Abstimmung des Vorstandes am 18.8.2008.

  1. Die Deutsche Esperanto-Jugend zahlt Fahrkostenzuschüsse für Dienstreisen für die Deutsche Esperanto-Jugend. Der Vorstand entscheidet, was eine Dienstreise ist. Dies können z.B. Reisen zu Vorstandsitzungen, DBJR-Sitzungen, Esperantokursen (für Lehrer), Arbeitssitzungen von Kommissionen und Messen sein.
  2. Bei Bahnfahrten wird der niedrigstmögliche Fahrpreis bei Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten für eine zumutbare Verbindung erstattet. Zumutbar bedeutet z.B., dass bei erheblicher Zeitersparnis eine IC-/ICE-Verbindung benutzt werden darf.
  3. Bei Autofahrten werden pro gefahrenem Kilometer 0,14 € zurückerstattet. Jede weitere Person erhöht die Kilometerpauschale um weitere 0,02 €.
  4. Es können auch andere Verkehrsmittel benutzt werden. Erstattet wird höchstens der unter 2. genannte Betrag.
  5. Angefallene Kosten für den örtlichen Nahverkehr werden in vollem Umfang übernommen.
  6. Die Fahrtkosten sind in allen Fällen nachzuweisen und werden höchstens bis zu dem nachgewiesenen Betrag erstattet.
  7. Der Bundesvorstand kann Ausnahmen von dieser Regelung beschließen, bei kleineren Beträgen kann der Bundesvorsitzende oder der Kassierer entscheiden.

Anmerkung:

Die Deutsche Bahn bietet im Fernverkehr regelmäßig sogenannte Sparpreise ("Sparpreis 25" und "Sparpreis 50") an, mit denen sich die Kosten erheblich senken lassen. Auch Mitfahrerrabatte (ab der 2. Person werden nur 50% fällig) sind eine Möglichkeit, die Kosten zu senken.

Letzte Änderung: 2010-06-30