deutsche esperanto-jugend — Germana Esperanto-Junularo

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Fahrtkostenzuschüsse

Wenn du in Esperanto-Sachen unterwegs bist, kannst du unter Umständen einen Teil der Fahrtkosten von der DEJ zurückbekommen.

Zuschüsse zu Auslandstreffen

Es ist nun nicht mehr nötig vor dem Treffen eine Email an den Subventionsbeauftragten der GEJ zu senden, sondern es reicht die Einsendung der Fahrkarte/Rechnung (auch Kopien sind ok) des jeweiligen Treffens an den Kassenwart der GEJ.

Vor Ort solltest du dich in die Teilnehmerliste (Formblatt L) eintragen, die einer der deutschen Teilnehmer für die DEJ mitbringt (und nachher unserem Subventionsbeauftragten zurückgibt).

Nach dem Treffen sind innerhalb von 4 Wochen die Fahrtkosten (etwa durch Einsenden von Fahrkarten) nachzuweisen. Dafür verwendet ihr am besten das vorbereitete Formular.

Treffen, maximale Zuschüsse und Anmeldefristen 2011/2012

TreffenAnmeldeschluss für Fahrtkosten­unterstützungMaximaler Zuschuss
IJF 2012 in Italien(—) Ganz Deutschland: 100 Euro
IJK 2012 in Japan(—) Ganz Deutschland: 350 Euro
UK 2012 in Vietnam(—) Ganz Deutschland: 100 Euro
JES 2011 in Danzig(—) Ganz Deutschland: 120 Euro

[Die Regelung im Wortlaut.]

Zuschüsse für Inlandstreffen

Zur Zeit gibt es keine Fahrtkostenzuschüsse für Inlandstreffen, da wir dafür leider keine Subventionen erhalten.

Für den Fall, dass wir uns das doch leisten können werden, haben wir aber schon die Regelung zu Fahrtkostenzuschüssen für Inlandstreffen.

Zuschüsse für Dienstreisen

Wer im Auftrag der DEJ unterwegs ist, kann ebenfalls Fahrtkostenzuschüsse erhalten. Dafür gibt es die Regelung zu Fahrtkostenzuschüssen für Dienstreisen.

Was genau eine Dienstreise im Sinne dieser Regelung ist, legt der Vorstand individuell fest - im Zweifelsfalle kannst du nachfragen.

Einige häufige Fälle wurden bereits festgelegt:

  1. Reisen zu Vorstandssitzungen sind für Vorstandsmitglieder und für vom Vorstand dazu eingeladene Personen Dienstreisen.
  2. Reisen zum KKRen-Treffen zur Vorbereitung eines IS sind für die von KKRen dazu bestimmten Teilnehmer Dienstreisen.
  3. Eine Reise zu einer Vollversammlung oder Hauptausschusssitzung des DBJR ist für einen von KonKERo zu bestimmenden Vertreter eine Dienstreise.
  4. KoLA kann festlegen, dass eine Anreise eines Lehrers zu einem durch KoLA vermittelten Esperanto-Kurs eine Dienstreise ist.

Letzte Änderung: 2011-11-14